Dr. Lea-Sophie Borgmann

Gesundheitswissenschaftlerin, M.A., M.PH.

Freie Beraterin im Gesundheitswesen – spezialisiert auf Innovationsfonds-Anträge beim G-BA, Versorgungsforschung und Projektmanagement.

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25+

begleitete Anträge

5+

Jahre Erfahrung

10+

Partner & Institutionen

Antragswesen, Evaluation & Projektberatung

Ich begleite Konsortien und Forschungsteams von der ersten Projektidee bis zur Einreichung – und darüber hinaus. Dazu gehören die Konzeption des Projekts, die Beschreibung der Versorgungsherausforderung, die Entwicklung des Studiendesigns, die Erstellung aller Antragsunterlagen und Anlagen, die Kalkulation sowie der Aufbau und die Koordination des Konsortiums. Schwerpunkt: Innovationsfonds (G-BA).

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Versorgungsforschung & Public Health

Meine fachlichen Schwerpunkte liegen in Versorgungsforschung, Public Health, Epidemiologie und Evaluation. Ich bringe Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit Universitätskliniken, Bundesministerien, Forschungsinstituten und der Privatwirtschaft mit – und übersetze zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Praxis.

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Erfahrung in der Zusammenarbeit mit u. a.

Universitätsklinikum Ulm UKSH Uniklinikum Erlangen Uniklinik Münster Asklepios Kliniken ADAC Luftrettung Robert Koch-Institut Hasso-Plattner-Institut DFKI inav Berlin Bundesministerium für Gesundheit BMFTR Sanofi DVfS e. V.

Das sagen meine Kundinnen und Kunden

Die Zusammenarbeit mit Dr. Borgmann war für unser Konsortium ein echter Gewinn. Sie hat nicht nur den kompletten Antrag strukturiert und finalisiert, sondern auch die Abstimmung zwischen allen Partnern souverän gemanagt. Ohne ihre Innovationsfonds-Expertise hätten wir die Deadline nicht halten können.

Alexander Kamphorst

CEO, Spreenovate GmbH

Aus dem Blog

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Häufig gestellte Fragen zum Innovationsfonds

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Innovationsfonds des G-BA, Antragsverfahren, Fristen und Beratung.

Was ist der Innovationsfonds?

Der Innovationsfonds ist ein Förderinstrument des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Er finanziert Projekte, die die gesundheitliche Versorgung in Deutschland nachhaltig verbessern sollen. Eingeführt wurde er 2016 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und wird aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen gespeist.

Der Innovationsfonds fördert zwei Bereiche: Neue Versorgungsformen (innovative Versorgungskonzepte, die in der Praxis erprobt werden) und Versorgungsforschung (wissenschaftliche Untersuchungen der bestehenden Versorgungssituation). Mehr erfahren →

Wer kann einen Innovationsfonds-Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Einrichtungen, die an der Gesundheitsversorgung in Deutschland beteiligt sind. Dazu gehören Universitätskliniken und Krankenhäuser, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Forschungsinstitute, Rehabilitationseinrichtungen, Unternehmen und weitere Akteure des Gesundheitswesens.

In der Regel bewerben sich Konsortien aus mehreren Partnern – ein Antragsteller allein ist selten ausreichend. Die Zusammensetzung des Konsortiums ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Begutachtung durch den Expertenbeirat des Innovationsfonds. Leitfaden lesen →

Welche Antragsverfahren gibt es beim Innovationsfonds?

Der Innovationsfonds kennt zwei Förderbereiche mit unterschiedlichen Verfahren. Für Neue Versorgungsformen gibt es seit 2024 drei parallele Wege: Im zweistufig-langen Verfahren reichen Sie zunächst eine Skizze ein; bei positiver Bewertung folgt der Vollantrag. Im einstufig-langen Verfahren stellen Sie direkt einen Vollantrag. Das einstufig-kurze Verfahren richtet sich an kleinere Projekte (max. 24 Monate) und erlaubt eine laufende Einreichung.

Für die Versorgungsforschung gibt es ein eigenes einstufiges Verfahren mit separater Förderbekanntmachung und eigenem Stichtag. Verfahren vergleichen →

Welche Fristen gelten 2026 beim Innovationsfonds?

Neue Versorgungsformen zweistufig lang: 21. April 2026 (Skizze)
Neue Versorgungsformen einstufig lang: 19. Mai 2026
Neue Versorgungsformen einstufig kurz: laufend bis 31. Dezember 2026
Versorgungsforschung: Förderbekanntmachung voraussichtlich am 19. Juni 2026, Einreichungsfrist voraussichtlich im Oktober 2026

2026 stehen einmalig 100 Mio. Euro zur Verfügung – ab 2027 wieder 200 Mio. Euro jährlich. Die aktuellen Fristen finden Sie immer in der jeweiligen Förderbekanntmachung auf innovationsfonds.g-ba.de. Alle Fristen im Detail →

Wie hoch ist die Förderung durch den Innovationsfonds?

Das jährliche Budget des Innovationsfonds beträgt regulär 200 Millionen Euro, aufgeteilt auf Neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Einzelne Projekte können je nach Verfahren zwischen einigen Hunderttausend und mehreren Millionen Euro erhalten.

Im einstufig-kurzen Verfahren sind die Budgets tendenziell kleiner (max. 24 Monate Laufzeit), bei den längeren Verfahren werden auch größere multizentrische Vorhaben finanziert. 2026 stehen einmalig nur 100 Mio. Euro bereit – ab 2027 wieder 200 Mio. Euro jährlich.

Was ist der Unterschied zwischen Neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschung?

Neue Versorgungsformen (NVF) sind Projekte, die eine innovative Versorgung aktiv erproben – etwa ein neues Versorgungsmodell, eine digitale Intervention oder ein sektorenübergreifendes Konzept. Diese Projekte umfassen sowohl die Durchführung als auch eine begleitende Evaluation.

Versorgungsforschung (VSF) untersucht die bestehende Versorgungssituation wissenschaftlich. Ziel ist es, Erkenntnisse über Unter-, Über- oder Fehlversorgung zu gewinnen und daraus Verbesserungsempfehlungen für das Gesundheitswesen abzuleiten – ohne selbst eine neue Versorgungsform umzusetzen.

Warum werden Innovationsfonds-Anträge abgelehnt?

Die häufigsten Ablehnungsgründe: ein unzureichend beschriebenes Versorgungsproblem, methodische Schwächen im Studiendesign, ein unvollständiges oder unausgewogenes Konsortium, unrealistische Kalkulation und fehlende Abgrenzung zu bereits geförderten Projekten des Innovationsfonds.

Auch eine fehlende Transferstrategie – also keine schlüssige Darstellung, wie die Ergebnisse in die Regelversorgung überführt werden sollen – führt regelmäßig zu Ablehnungen. Die 7 häufigsten Fehler →

Wie unterstützt Dr. Borgmann bei Innovationsfonds-Anträgen?

Ich begleite Konsortien in jeder Phase des Antragsverfahrens – von der ersten Projektidee über die Konzeption und Kalkulation bis zur finalen Einreichung beim DLR Projektträger. Dazu gehören die Antragserstellung, der Aufbau und die Koordination des Konsortiums, die Entwicklung des Evaluationskonzepts und das Projektmanagement.

Ob Sie eine komplette Antragsbegleitung oder gezieltes Sparring zu einzelnen Abschnitten brauchen: Als Freelancerin bin ich flexibel einsetzbar – projektweise oder auf Kontingentbasis. Zu meinen Leistungen →

Was kostet eine Innovationsfonds-Beratung?

Die Kosten hängen vom Umfang der Unterstützung ab. Ob komplette Antragsbegleitung, punktuelle Unterstützung bei der Kalkulation oder ein einmaliges Coaching – ich erstelle Ihnen nach dem kostenfreien Erstgespräch ein individuelles und modulares Angebot – Sie wählen aus, welche Leistungen Sie beauftragen möchten. Die Zusammenarbeit kann auf Projektbasis, als Tageskontingent oder auf Stundenbasis erfolgen.

Ein kostenfreies Erstgespräch klärt den Bedarf und gibt Ihnen eine transparente Einschätzung. Jetzt Termin buchen →

Wer entscheidet über die Förderung durch den Innovationsfonds?

Die Förderentscheidung trifft der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Eingereichte Anträge werden zunächst von externen Gutachtern und dem Expertenbeirat des Innovationsfonds bewertet. Auf Grundlage dieser Bewertung entscheidet der Innovationsausschuss, welche Projekte gefördert werden.

Die administrative Abwicklung – von der Einreichung über die Bewilligung bis zur Verwendungsnachweisprüfung – liegt beim DLR Projektträger.

Dr. Lea-Sophie Borgmann

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