Dr. Lea-Sophie Borgmann

Gesundheitswissenschaftlerin, M.A., M.PH.

Jetzt Gespräch vereinbaren

25+

begleitete Anträge

5+

Jahre Erfahrung

10+

Partner & Institutionen

Antragswesen, Evaluation & Projektberatung

Als freiberufliche Beraterin im Gesundheitswesen biete ich inhaltliche und administrative Beratung und Unterstützung bei Innovationsfondsprojekten, dem Aufbau von Konsortien und dem Projektmanagement. Ich begleite Sie von einer vagen Idee, über die Konzeption und Erstellung von Anlagen bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Forschungsprojekts.

Zu meinem Angebot →

Versorgungsforschung & Public Health

Meine inhaltlichen Schwerpunkte liegen in Public Health, Epidemiologie, Versorgungsforschung, Gesundheitsberichterstattung und Evaluation. Ich habe umfassende Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Akteuren u.a. aus Bundesministerien und -behörden, Universitätskliniken, Beratung, Pharma-Herstellern und freier Wirtschaft.

Mehr über mich →

Erfahrung in der Zusammenarbeit mit u. a.

Universitätsklinikum Ulm UKSH Uniklinikum Erlangen Uniklinik Münster Asklepios Kliniken ADAC Luftrettung Robert Koch-Institut Hasso-Plattner-Institut DFKI inav Berlin Bundesministerium für Gesundheit BMFTR Sanofi DVfS e. V.

Das sagen meine Kundinnen und Kunden

Die Zusammenarbeit mit Dr. Borgmann war für unser Konsortium ein echter Gewinn. Sie hat nicht nur den kompletten Antrag strukturiert und finalisiert, sondern auch die Abstimmung zwischen allen Partnern souverän gemanagt. Ohne ihre Innovationsfonds-Expertise hätten wir die Deadline nicht halten können.

Alexander Kamphorst

CEO, Spreenovate GmbH

Aus dem Blog

Alle Artikel →

Häufig gestellte Fragen zum Innovationsfonds

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Innovationsfonds des G-BA, Antragsverfahren, Fristen und Beratung.

Was ist der Innovationsfonds?

Der Innovationsfonds ist ein Förderinstrument des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Er finanziert Projekte, die die gesundheitliche Versorgung in Deutschland nachhaltig verbessern sollen. Eingeführt wurde er 2016 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und wird aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen gespeist.

Der Innovationsfonds fördert zwei Bereiche: Neue Versorgungsformen (innovative Versorgungskonzepte, die in der Praxis erprobt werden) und Versorgungsforschung (wissenschaftliche Untersuchungen der bestehenden Versorgungssituation). Mehr erfahren →

Wer kann einen Innovationsfonds-Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Einrichtungen, die an der Gesundheitsversorgung in Deutschland beteiligt sind. Dazu gehören Universitätskliniken und Krankenhäuser, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Forschungsinstitute, Rehabilitationseinrichtungen und weitere Akteure des Gesundheitswesens.

In der Regel bewerben sich Konsortien aus mehreren Partnern – ein Antragsteller allein ist selten ausreichend. Die Zusammensetzung des Konsortiums ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Begutachtung durch den Expertenbeirat des Innovationsfonds. Leitfaden lesen →

Welche Antragsverfahren gibt es beim Innovationsfonds?

Seit 2024 gibt es für Neue Versorgungsformen drei parallele Verfahren: das zweistufig-lange Verfahren (Skizze, dann Vollantrag), das einstufig-lange Verfahren (direkt Vollantrag) und das einstufig-kurze Verfahren (für Projekte bis 24 Monate, laufende Einreichung).

Die Versorgungsforschung wird über ein separates einstufiges Verfahren mit eigener Förderbekanntmachung beantragt. Verfahren vergleichen →

Welche Fristen gelten 2026 beim Innovationsfonds?

Neue Versorgungsformen zweistufig lang: 21. April 2026 (Skizze)
Neue Versorgungsformen einstufig lang: 19. Mai 2026
Neue Versorgungsformen einstufig kurz: laufend bis 31. Dezember 2026
Versorgungsforschung: voraussichtlich 19. Juni 2026

2026 stehen durch eine einmalige Aufstockung zusätzlich 100 Mio. Euro zur Verfügung. Die aktuellen Fristen finden Sie immer in der jeweiligen Förderbekanntmachung auf innovationsfonds.g-ba.de. Alle Fristen im Detail →

Wie hoch ist die Förderung durch den Innovationsfonds?

Das reguläre Jahresbudget des Innovationsfonds beträgt über 200 Millionen Euro, aufgeteilt auf Neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Einzelne Projekte können je nach Verfahren zwischen einigen Hunderttausend und mehreren Millionen Euro erhalten.

Im einstufig-kurzen Verfahren sind die Budgets tendenziell kleiner (max. 24 Monate Laufzeit), bei den längeren Verfahren werden auch größere multizentrische Vorhaben finanziert. 2026 stehen durch eine Sonderregelung einmalig 100 Mio. Euro zusätzlich bereit.

Was ist der Unterschied zwischen Neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschung?

Neue Versorgungsformen (NVF) sind Projekte, die eine innovative Versorgung aktiv erproben – etwa ein neues Versorgungsmodell, eine digitale Intervention oder ein sektorenübergreifendes Konzept. Diese Projekte umfassen sowohl die Durchführung als auch eine begleitende Evaluation.

Versorgungsforschung (VSF) untersucht die bestehende Versorgungssituation wissenschaftlich. Ziel ist es, Erkenntnisse über Unter-, Über- oder Fehlversorgung zu gewinnen und daraus Verbesserungsempfehlungen für das Gesundheitswesen abzuleiten – ohne selbst eine neue Versorgungsform umzusetzen.

Warum werden Innovationsfonds-Anträge abgelehnt?

Die häufigsten Ablehnungsgründe: ein unzureichend beschriebenes Versorgungsproblem, methodische Schwächen im Studiendesign, ein unvollständiges oder unausgewogenes Konsortium, unrealistische Kalkulation und fehlende Abgrenzung zu bereits geförderten Projekten des Innovationsfonds.

Auch eine fehlende Transferstrategie – also kein Plan, wie Ergebnisse in die Regelversorgung überführt werden – führt regelmäßig zu Ablehnungen. Die 7 häufigsten Fehler →

Wie unterstützt Dr. Borgmann bei Innovationsfonds-Anträgen?

Ich begleite Konsortien in jeder Phase des Antragsverfahrens – von der ersten Projektidee über die Konzeption und Kalkulation bis zur finalen Einreichung beim DLR Projektträger. Dazu gehören die Antragserstellung, der Aufbau und die Koordination des Konsortiums, die Entwicklung des Evaluationskonzepts und das Projektmanagement.

Ob Sie eine komplette Antragsbegleitung oder gezieltes Sparring zu einzelnen Abschnitten brauchen: Als Freelancerin bin ich flexibel einsetzbar – projektweise oder auf Kontingentbasis. Zu meinen Leistungen →

Was kostet eine Innovationsfonds-Beratung?

Die Kosten hängen vom Umfang der Zusammenarbeit ab – ob es um eine komplette Antragsbegleitung, eine Review-Schleife oder punktuelle Beratung geht. Ich arbeite auf Stunden- oder Tagessatzbasis, eine Abrechnung auf Projektbasis ist ebenfalls möglich.

Ein kostenfreies Erstgespräch klärt den Bedarf und gibt Ihnen eine transparente Einschätzung. Jetzt Termin buchen →

Wer entscheidet über die Förderung durch den Innovationsfonds?

Die Förderentscheidung trifft der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Eingereichte Anträge werden zunächst von externen Gutachtern und dem Expertenbeirat des Innovationsfonds bewertet. Auf Grundlage dieser Bewertung entscheidet der Innovationsausschuss, welche Projekte gefördert werden.

Die administrative Abwicklung – von der Einreichung über die Bewilligung bis zur Verwendungsnachweisprüfung – liegt beim DLR Projektträger.

Dr. Lea-Sophie Borgmann

+49 1512 8863472

mail@leasophieborgmann.com

out loud UG (haftungsbeschränkt)

Bismarckstein 1

22587 Hamburg

Germany

Buchen Sie sich gerne einen kostenfreien Termin via Calendly.

Oder schreiben Sie mir