Innovationsfonds
Ihr Antrag für den Innovationsfonds
Was ist der Innovationsfonds?
Der Innovationsfonds ist ein Förderinstrument des deutschen Gesundheitswesens, das Projekte zur Verbesserung der Versorgung und Weiterentwicklung neuer Versorgungsformen finanziert. Er wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verwaltet und unterstützt sowohl die Versorgungsforschung als auch innovative Modellvorhaben (neue Versorgungsformen).
Welche Antragsverfahren gibt es beim Innovationsfonds?
Beim Innovationsfonds gibt es drei Antragsverfahren:
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Versorgungsforschung (einstufig)
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Neue Versorgungsformen (zweistufig, lang)
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Neue Versorgungsformen (einstufig, kurz)
Im Track Versorgungsforschung werden Projekte beantragt, die sich mit Fragestellungen der Versorgung von Menschen in Deutschland befassen: Wie läuft die aktuelle Versorgung konkret ab? Welche Hemmnisse, Hürden und Herausforderungen zeigen sich? Welche Erfolgsfaktoren können ausgemacht werden und welche Empfehlungen für innovative Versorgungskonzepte leiten sich daraus ab?
Während das einstufige Verfahren der neuen Versorgungsformen für Machbarkeitsstudien und kleinere Forschungsprojekte genutzt wird, erfolgt das zweistufige Verfahren bei komplexen Vorhaben mit einer ersten Skizzen- und einer anschließenden Vollantragsphase. Die Projekte der neuen Versorgungsformen müssen durch einen unabhängigen Evaluator begleitet und evaluiert werden.
Warum brauche ich Beratung bei der Antragstellung zum Innovationsfonds?
Die Antragsverfahren des Innovationsfonds gehen mit einer Reihe von spezifischen Anforderungen an Inhalt und Aufbereitung der Anträge, Zusammenstellung der Konsortien und Kalkulation der Kosten einher. Ich stelle Ihnen hierfür sehr gerne meine mehrjährige Expertise in der Beantragung von Innovationsfonds-Projekten und die Begleitung von > 10 Anträgen zur Verfügung.