Innovationsfonds für Startups: Evidenz generieren und in die Regelversorgung kommen
Dr. Lea-Sophie Borgmann · 17. März 2026 · 9 Min. Lesezeit
Sie haben ein Digital-Health-Produkt, eine App oder ein Medizinprodukt entwickelt – und brauchen jetzt belastbare Daten, um Krankenkassen und Entscheider im Gesundheitssystem zu überzeugen? Der Innovationsfonds des G-BA kann genau diesen Weg ebnen. Aus meiner Erfahrung mit über 25 Innovationsfonds-Projekten erkläre ich, wie Startups und Unternehmen den Fonds strategisch nutzen – und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Warum der Innovationsfonds für Startups relevant ist
Die größte Hürde für Digital-Health-Startups und MedTech-Unternehmen im deutschen Gesundheitssystem ist selten die Technologie – sondern die Evidenz. Krankenkassen, Kliniken und der G-BA wollen belastbare Daten sehen, bevor ein neues Produkt in die Regelversorgung übernommen wird. Randomisierte kontrollierte Studien sind teuer und für junge Unternehmen oft nicht finanzierbar.
Genau hier setzt der Innovationsfonds an: Er finanziert die Erprobung innovativer Versorgungskonzepte unter Realbedingungen – inklusive wissenschaftlicher Evaluation. Für Startups bedeutet das: Sie können ihr Produkt in einem geförderten Projekt im klinischen Alltag testen lassen, ohne die Studienkosten selbst tragen zu müssen.
Entscheidend: Der Innovationsfonds finanziert nicht die Produktentwicklung, sondern die Erprobung einer neuen Versorgungsform, in die das Produkt eingebettet ist. Das Produkt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich einsatzfähig sein.
Was Startups durch ein Innovationsfonds-Projekt gewinnen
Ein erfolgreiches Innovationsfonds-Projekt liefert Startups deutlich mehr als „nur" Studienergebnisse. Die strategischen Vorteile im Überblick:
Real-World-Daten zur Wirksamkeit. Die begleitende Evaluation generiert belastbare Evidenz unter Versorgungsbedingungen – also genau die Daten, die Krankenkassen und der G-BA für Erstattungsentscheidungen brauchen. Für DiGA-Hersteller kann das die Grundlage für den Übergang von der vorläufigen zur dauerhaften Listung sein.
Zugang zu klinischen Partnern und Krankenkassen. Im Konsortium arbeiten Startups direkt mit Universitätskliniken, Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zusammen. Diese Netzwerke bestehen oft über das Projekt hinaus und öffnen Türen für Folgeverträge nach § 140a SGB V.
Wissenschaftliche Publikationen. Die Ergebnisse werden in der Regel in Fachzeitschriften veröffentlicht. Für Startups, die sich im Markt positionieren wollen, ist das ein Glaubwürdigkeitsschub, den keine Marketingkampagne ersetzen kann.
Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung. Wenn der G-BA nach Projektende eine positive Empfehlung ausspricht, ist das ein starkes Signal an den Markt – und kann den Weg in Selektivverträge oder andere Erstattungsmodelle erheblich beschleunigen.
Die Rolle des Startups im Konsortium
Startups stellen beim Innovationsfonds in der Regel nicht allein einen Antrag – sie sind Teil eines Konsortiums. Die typische Konstellation:
Konsortialführung: In der Regel eine Universitätsklinik, ein Krankenhaus oder ein Forschungsinstitut. Diese Institution verantwortet den Antrag formal und koordiniert das Projekt.
Technologiepartner (das Startup): Stellt das Produkt bereit, unterstützt die technische Integration in den Versorgungsprozess, liefert technischen Support während der Projektlaufzeit und bringt ggf. eigene Ressourcen für Anpassungen ein.
Evaluation: Ein unabhängiges Institut – typischerweise ein universitärer Lehrstuhl für Versorgungsforschung, Epidemiologie oder Public Health – übernimmt das Studiendesign und die Auswertung.
Krankenkasse(n): Bei Neuen Versorgungsformen soll im Regelfall mindestens eine Krankenkasse beteiligt sein. Sie ermöglicht den Zugang zu Versichertendaten und signalisiert dem G-BA die Praxisrelevanz.
Aus der Praxis: Der häufigste Fehler, den ich bei Startup-Anträgen sehe: Das Unternehmen stellt das Produkt in den Mittelpunkt statt die Versorgungsverbesserung. Der Innovationsfonds fördert keine Produkte – er fördert Versorgungskonzepte, in denen ein Produkt eine Rolle spielt. Diese Perspektive muss sich im gesamten Antrag widerspiegeln.
Voraussetzungen: Wann ist ein Startup bereit für den Innovationsfonds?
Nicht jedes Startup und nicht jedes Produkt ist zum jetzigen Zeitpunkt für einen Innovationsfonds-Antrag geeignet. Diese Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
→ Das Produkt ist einsatzfähig. Mindestens ein MVP oder eine CE-zertifizierte Version muss vorhanden sein. Der Innovationsfonds finanziert keine Produktentwicklung – das Produkt muss im Versorgungsalltag eingesetzt werden können.
→ Es gibt ein klar beschreibbares Versorgungsproblem. Die zentrale Frage im Antrag ist nicht „Was kann unser Produkt?", sondern „Welches Versorgungsproblem löst die neue Versorgungsform, in die unser Produkt eingebettet ist?" Ohne ein klar umrissenes, datenbasiertes Versorgungsproblem hat kein Antrag Chancen.
→ Klinische Partner sind identifiziert oder gewinnbar. Ein Innovationsfonds-Projekt braucht Leistungserbringer, die die neue Versorgungsform in der Praxis umsetzen. Startups, die bereits mit Kliniken oder Praxen zusammenarbeiten, haben einen klaren Vorteil.
→ Das Studiendesign ist machbar. Die Evaluation muss methodisch belastbar sein – in der Regel mit Kontrollgruppe, definierten Endpunkten und realistischer Fallzahlplanung. Das erfordert ein Evaluationsinstitut als Partner im Konsortium.
→ Zeitrahmen passt. Die Projektlaufzeit beim Innovationsfonds beträgt je nach Verfahren 24 bis 48 Monate. Startups müssen diese Zeitspanne in ihrer eigenen Planung und Finanzierung berücksichtigen können.
Welches Verfahren passt?
Für Startups kommen vor allem zwei der drei Verfahrenswege bei den Neuen Versorgungsformen infrage:
Einstufig kurz (max. 24 Monate, laufende Einreichung): Ideal für überschaubare Projekte mit klarem Fokus. Geringerer Antragsaufwand, schnellere Entscheidung. Gut geeignet, wenn das Produkt bereits in einer definierten Versorgungssituation erprobt werden soll und die Studienpopulation begrenzt ist.
Einstufig lang oder zweistufig lang (bis 48 Monate): Für umfangreichere Vorhaben mit mehreren Standorten, größeren Fallzahlen oder komplexeren Interventionen. Höherer Antragsaufwand, aber auch höhere Fördersummen und mehr Raum für eine belastbare Evaluation.
Welches Verfahren das richtige ist, hängt von der Komplexität des Versorgungskonzepts, der benötigten Fallzahl für die Evaluation und dem Reifegrad des Produkts ab. Die Entscheidung sollte früh im Prozess fallen – idealerweise vor Beginn der Antragstellung.
Die häufigsten Fehler bei Startup-Anträgen
Aus meiner Beratungspraxis sehe ich bei Anträgen mit Startup-Beteiligung immer wieder die gleichen Schwächen:
Produkt statt Versorgung im Fokus. Der Antrag liest sich wie ein Pitch Deck, nicht wie ein Versorgungskonzept. Der Innovationsfonds will wissen, wie sich die Versorgung verbessert – nicht wie innovativ die Technologie ist.
Kein belastbares Versorgungsproblem. „Es gibt keine digitale Lösung für X" ist kein Versorgungsproblem. Ein Versorgungsproblem beschreibt eine messbare Unter-, Über- oder Fehlversorgung in der GKV – mit Daten belegt.
Konsortium ohne Krankenkasse. Bei Neuen Versorgungsformen soll im Regelfall eine Krankenkasse beteiligt sein. Anträge ohne Kassenbeteiligung haben deutlich geringere Bewilligungschancen.
Unrealistische Fallzahlplanung. Startups unterschätzen häufig, wie schwer es ist, Patienten im Versorgungsalltag zu rekrutieren. Eine Fallzahlplanung, die auf optimistischen Annahmen basiert, wird von den Gutachtern sofort erkannt.
Fehlende Abgrenzung zu bereits geförderten Projekten. Der Innovationsfonds hat seit 2016 über 500 Projekte gefördert. Wer nicht zeigen kann, dass sein Vorhaben sich klar von bestehenden Projekten unterscheidet, scheitert. Die Projektdatenbank des G-BA ist Pflichtlektüre.
Konkrete nächste Schritte für Startups
Wenn Sie als Startup oder Unternehmen einen Innovationsfonds-Antrag in Erwägung ziehen, empfehle ich folgendes Vorgehen:
1. Versorgungsproblem definieren. Formulieren Sie – unabhängig von Ihrem Produkt – das Versorgungsproblem, das Sie lösen wollen. Belegen Sie es mit Daten: Prävalenz, Versorgungslücken, ökonomische Auswirkungen.
2. Klinische Partner identifizieren. Suchen Sie Leistungserbringer, die das Versorgungsproblem aus der Praxis kennen und bereit sind, eine neue Versorgungsform zu erproben. Universitätskliniken, Krankenhäuser oder Praxisnetze sind typische Partner.
3. Konsortium aufbauen. Neben klinischen Partnern brauchen Sie ein Evaluationsinstitut und idealerweise eine Krankenkasse. Der Konsortialaufbau ist oft der zeitaufwändigste Teil – starten Sie früh.
4. Verfahren wählen und Fristen beachten. Die aktuellen Fristen für 2026 und die Wahl des richtigen Verfahrens sollten vor der Antragstellung geklärt sein.
5. Professionelle Unterstützung prüfen. Ein Innovationsfonds-Antrag ist kein Startup-Pitch. Die Anforderungen an Methodik, Studiendesign, Kalkulation und formale Vollständigkeit sind hoch. Externe Unterstützung – ob als Sparring oder als Komplettbegleitung – kann die Bewilligungschancen erheblich steigern.
Häufige Fragen von Startups zum Innovationsfonds
Können Startups einen Innovationsfonds-Antrag stellen?
Ja. Startups und Unternehmen können beim Innovationsfonds antragsberechtigt sein – vorausgesetzt, das Vorhaben wird im Rahmen eines Konsortiums eingereicht. In der Regel übernimmt eine Uniklinik oder ein Forschungsinstitut die Konsortialführung, während das Startup als Technologiepartner beteiligt ist.
Wird das Startup-Produkt durch den Innovationsfonds finanziert?
Der Innovationsfonds finanziert die Erprobung und wissenschaftliche Evaluation einer neuen Versorgungsform, nicht die Produktentwicklung selbst. Das Produkt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich einsatzfähig sein. Was gefördert wird, sind die Integration in den Versorgungsprozess, die Durchführung der Studie und die begleitende Evaluation.
Wie profitiert ein Startup konkret vom Innovationsfonds?
Startups erhalten durch ein Innovationsfonds-Projekt belastbare Real-World-Daten zur Wirksamkeit ihres Produkts, einen wissenschaftlichen Evaluationsbericht als Grundlage für Erstattungsentscheidungen, Zugang zu klinischen Partnern und Krankenkassen, und eine erhöhte Sichtbarkeit im GKV-System – insbesondere wenn das Projekt positive Ergebnisse liefert und der G-BA eine Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung ausspricht.
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