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Innovationsfonds-Antrag: Wann sich ein Sparring lohnt

Dr. Lea-Sophie Borgmann · 4. März 2026 · 8 Min. Lesezeit

Nicht jedes Konsortium braucht eine externe Komplettbegleitung bei der Antragstellung. Manchmal reicht ein gezieltes Sparring – vorausgesetzt, es kommt zum richtigen Zeitpunkt. Aus meiner Erfahrung mit über 25 Innovationsfonds-Projekten beschreibe ich, wann ein externer Blick den größten Unterschied macht.

Was ist ein Sparring bei einem Innovationsfonds-Antrag?

Der Begriff Sparring kommt aus dem Sport: ein Trainingspartner, der einen herausfordert, ohne selbst im Wettkampf anzutreten. Übertragen auf die Antragstellung beim G-BA Innovationsfonds bedeutet das: Eine externe Person liest Ihren Antragsentwurf, hinterfragt die Argumentation, prüft die Struktur und gibt inhaltliches Feedback – ohne den Antrag selbst zu schreiben.

Das unterscheidet ein Sparring von einer konzeptionellen Mitarbeit oder einer Full-Service-Begleitung. Beim Sparring bleibt die Federführung vollständig bei Ihnen. Sie nutzen die Erfahrung einer externen Beraterin, um blinde Flecken zu erkennen und die Qualität des Antrags gezielt zu steigern.

Kurz gesagt: Ein Sparring eignet sich für Teams, die ihren Innovationsfonds-Antrag selbst schreiben – und einen kritischen Blick von außen brauchen, um die Bewilligungschancen zu erhöhen.

Phase 1

In der Konzeptentwicklung: Die Weichen richtig stellen

Der häufigste Fehler, den ich bei Innovationsfonds-Anträgen sehe, entsteht nicht am Ende – sondern am Anfang. Teams investieren Wochen in die Ausarbeitung eines Antrags, dessen Grundkonzept bereits Schwächen hat: ein zu vage formuliertes Versorgungsproblem, ein Innovationsgehalt, der sich nicht ausreichend vom Status quo abhebt, oder ein Konsortium, dem entscheidende Partner fehlen.

Ein Sparring in der Konzeptphase setzt genau hier an. Typische Fragen, die ein externer Blick aufwirft:

→ Ist das Versorgungsproblem ausreichend spezifisch und datenbasiert beschrieben?

→ Hebt sich die neue Versorgungsform tatsächlich von bereits geförderten Innovationsfonds-Projekten ab?

→ Passt die Zusammensetzung des Konsortiums zu den Anforderungen des G-BA?

→ Ist das Verfahren (einstufig oder zweistufig) das richtige für dieses Vorhaben?

→ Stimmt die Balance zwischen Ambition und Machbarkeit?

Meine Erfahrung aus über 25 begleiteten Anträgen zeigt: Wer diese Fragen früh klärt, spart sich spätere Grundsatzdiskussionen im Konsortium – und erhöht die Chance, dass die Argumentation des Antrags von Anfang an trägt.

Tipp

Ein Konzeptsparring lohnt sich besonders dann, wenn Sie erstmals beim Innovationsfonds beantragen oder wenn die Projektidee noch nicht final geschärft ist. Idealerweise findet es statt, bevor Sie mit dem Volltext des Antrags beginnen.

Phase 2

Kurz vor Abgabe: Argumentation und Struktur challengen

Die zweite Situation, in der ein Sparring besonders wirksam ist, liegt am anderen Ende des Prozesses: wenige Wochen vor dem Einreichungsstichtag, wenn der Antrag inhaltlich steht, aber noch nicht final eingereicht ist.

In dieser Phase fehlt den meisten Teams der Abstand zum eigenen Text. Man hat sich über Wochen oder Monate in die Materie eingearbeitet, kennt jedes Detail – und übersieht genau deshalb, wo die Argumentation Lücken hat oder die Struktur für einen externen Gutachter nicht nachvollziehbar ist.

Ein Sparring kurz vor Abgabe funktioniert wie ein simuliertes Gutachten. Die externe Beraterin liest den Antrag aus der Perspektive des Expertenbeirats und prüft:

→ Ist die Argumentation vom Versorgungsproblem über die Intervention bis zur Evaluation schlüssig und nachvollziehbar?

→ Sind die häufigsten Fehler bei Innovationsfonds-Anträgen vermieden?

→ Passen Kalkulation und Zeitplan zum beschriebenen Projektumfang?

→ Sind die Förderkriterien des G-BA in allen Kapiteln adressiert?

→ Ist der Antrag formal vollständig – inkl. aller Anlagen, Nachweise und Formblätter?

Tipp

Planen Sie das Abgabe-Sparring mindestens zwei bis drei Wochen vor dem Stichtag ein. So bleibt genügend Zeit, um Feedback einzuarbeiten und ggf. eine zweite Feedbackschleife zu durchlaufen.

Phase 3

Zwischen den Phasen: Das Evaluationskonzept absichern

Eine dritte Situation, die in der Praxis oft unterschätzt wird: das Evaluationskonzept. Gerade bei Anträgen im Bereich Neue Versorgungsformen erwartet der Innovationsfonds ein methodisch belastbares Studiendesign – mit klar definierten Endpunkten, einer realistischen Fallzahlplanung und einem angemessenen Kontrollgruppendesign.

Auch wenn Sie einen Evaluationspartner im Konsortium haben, kann ein externer Blick auf das Evaluationskonzept sinnvoll sein. Nicht um die Methodik grundsätzlich infrage zu stellen, sondern um sicherzustellen, dass das Konzept im Kontext des Gesamtantrags konsistent ist: Passen die beschriebenen Endpunkte zum Versorgungsproblem? Ist die Evaluationsmethodik für den G-BA nachvollziehbar dargestellt?

Tipp

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Evaluationskonzept den Anforderungen des Innovationsfonds standhält, kann ein fokussiertes Sparring zu genau diesem Kapitel helfen – unabhängig vom Rest des Antrags.

Wann ein Sparring allein nicht ausreicht

Ein Sparring setzt voraus, dass der Antrag im Kern bereits steht – dass also ein Team vorhanden ist, das inhaltlich arbeitet und die Ergebnisse des Feedbacks eigenständig umsetzen kann. In bestimmten Situationen ist ein Sparring allein jedoch nicht die richtige Lösung:

Kein Konsortium vorhanden: Wenn zentrale Partner (Krankenkassen, Evaluationsinstitute, Leistungserbringer) noch fehlen, brauchen Sie zunächst Unterstützung beim Konsortialaufbau.

Erstantrag ohne Erfahrung: Wenn niemand im Team den Innovationsfonds-Prozess kennt, ist eine konzeptionelle Mitarbeit oder Full-Service-Begleitung häufig zielführender.

Zeitdruck ohne Textgrundlage: Wenn der Stichtag naht und noch kein Entwurf existiert, geht es nicht mehr um Feedback, sondern um aktive Mitarbeit am Antrag.

Anlagen und Kalkulation: Das Anlagenmanagement (Formblätter, Kostenkalkulation, Letters of Intent) ist ein eigenständiger Arbeitsstrang, der über ein Sparring hinausgeht.

In diesen Fällen bieten sich weitergehende Arbeitspakete an – von der gezielten konzeptionellen Mitarbeit bis zur vollständigen Antragsbegleitung.

Fazit: Der richtige Zeitpunkt entscheidet

Ein Sparring für einen Innovationsfonds-Antrag ist kein Luxus, sondern eine Investition in die Antragsqualität. Die Bewilligungsquote beim G-BA ist wettbewerblich – oft machen Details den Unterschied zwischen Förderung und Ablehnung.

Die drei wirksamsten Zeitpunkte für ein externes Sparring sind:

1. Konzeptphase: Bevor Sie in die Ausarbeitung gehen – um sicherzustellen, dass die Grundausrichtung stimmt.

2. Vor Abgabe: Wenn der Antrag inhaltlich steht – um Argumentation, Struktur und Vollständigkeit zu prüfen.

3. Evaluationskonzept: Gezieltes Feedback auf das Studiendesign – besonders bei Neuen Versorgungsformen.

Ob ein Sparring ausreicht oder weitergehende Unterstützung sinnvoll ist, lässt sich in der Regel in einem kurzen Gespräch klären.

Sparring für Ihren Innovationsfonds-Antrag?

Ob ein gezieltes Sparring zu Ihrem Antragsentwurf, konzeptionelle Mitarbeit an einzelnen Kapiteln oder die komplette Antragserstellung inkl. Anlagen und Kalkulation – ich unterstütze Konsortien flexibel und passgenau.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und welche Unterstützung sinnvoll ist.

Dr. Lea-Sophie Borgmann

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