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Innovationsfonds-Antrag stellen: Ein Leitfaden für Konsortien

Dr. Lea-Sophie Borgmann · 27. Januar 2026 · 10 Min. Lesezeit

Sie haben eine vielversprechende Projektidee für die Versorgungsforschung oder eine neue Versorgungsform – und möchten diese über den Innovationsfonds des G-BA fördern lassen? Dieser Leitfaden erklärt den gesamten Weg von der Idee bis zur Bewilligung.

Was ist der Innovationsfonds?

Der Innovationsfonds ist ein Förderinstrument des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Er finanziert Projekte, die die gesundheitliche Versorgung in Deutschland verbessern sollen. Dabei gibt es zwei Förderbereiche: Neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Finanziert wird der Innovationsfonds aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen.

Bei den Neuen Versorgungsformen geht es darum, innovative Versorgungskonzepte zu erproben – etwa digitale Versorgungspfade, sektorenübergreifende Modelle oder neue Formen der Patientenbegleitung. Die Versorgungsforschung untersucht, wie Versorgung aktuell funktioniert, wo Lücken bestehen und welche Verbesserungen sich ableiten lassen.

Seit seiner Einführung mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2016 hat der Innovationsfonds des G-BA hunderte Projekte im deutschen Gesundheitswesen gefördert. Das reguläre jährliche Budget liegt bei 200 Millionen Euro – aufgeteilt auf die beiden Förderbereiche. 2026 stehen einmalig nur 100 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2027 wieder 200 Millionen Euro jährlich.

Die drei Antragsverfahren im Überblick

Seit 2024 stehen für die Neuen Versorgungsformen drei parallele Antragsverfahren zur Verfügung. Die Wahl des Verfahrens – ob zweistufig oder einstufig, lang oder kurz – ist eine strategische Entscheidung mit direktem Einfluss auf Ihre Arbeit der kommenden Monate.

Zweistufig lang: Der klassische Weg

Im zweistufigen Verfahren reichen Sie zunächst eine Antragsskizze beim Innovationsausschuss ein. Bei positiver Bewertung folgt die Einladung zur Vollantragstellung. Die Frist 2026 für die Skizzeneinreichung ist der 21. April. Der Vollantrag wäre dann bis Juni 2027 einzureichen. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 36, maximal 48 Monate.

Die Vorteile: Ausgewählte Skizzen werden mit bis zu 75.000 Euro für die Konzeptentwicklungsphase gefördert – Sie erhalten also eine Finanzierung für die Erstellung des Vollantrags. Gerade für Konsortien, die zum ersten Mal einen Innovationsfonds-Antrag stellen, ist das eine erhebliche Entlastung.

Einstufig lang: Für ausgereifte Konzepte

Wenn Ihr Projekt konzeptionell bereits ausgereift ist – etwa durch eine abgeschlossene Vorstudie oder eine erfolgreiche Pilotierung – können Sie im einstufig-langen Verfahren direkt einen Vollantrag einreichen. Die Antragsfrist 2026 ist der 19. Mai. Sie sparen sich die Skizzenphase und kommen schneller zur Förderentscheidung.

Einstufig kurz: Schnelle Erkenntnisse

Dieses mit dem Digital-Gesetz 2024 eingeführte Verfahren richtet sich an Projekte mit maximal 24 Monaten Laufzeit. Die Förderbekanntmachung erlaubt eine laufende Einreichung bis zum 31. Dezember 2026 – es gibt keine feste Frist. Typische Anwendungsfälle sind Machbarkeitsstudien und die Pilotierung größerer Versorgungsansätze.

Aus der Praxis

Viele Konsortien starten mit dem zweistufigen Verfahren. Die Skizze erfordert deutlich weniger Aufwand als ein Vollantrag, und bei positiver Auswahl wird die Konzeptentwicklung finanziert. Weniger Risiko, steilere Lernkurve.

Das Konsortium: Wer gehört dazu?

Innovationsfonds-Projekte werden in der Regel von Konsortien eingereicht – also von mehreren Partnern, die gemeinsam an einem Vorhaben arbeiten. Die Zusammensetzung des Konsortiums ist ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Ein typisches Konsortium besteht aus einer Konsortialführung (dem Antragsteller), einem oder mehreren Versorgungspartnern wie Krankenhäusern, Praxen oder Krankenkassen, einem wissenschaftlichen Partner für die Evaluation sowie ggf. Technologiepartnern oder Patientenvertretungen. Entscheidend ist, dass jeder Partner eine klar definierte Rolle hat und die nötigen Ressourcen einbringen kann.

Die Konsortialstruktur sollte von Anfang an gut durchdacht sein. Unklare Zuständigkeiten oder fehlende Partner sind einer der häufigsten Gründe, warum Innovationsfonds-Anträge scheitern – nicht am Inhalt, sondern an der Umsetzbarkeit.

Der Antragsweg Schritt für Schritt

1. Projektidee schärfen

Am Anfang steht die Frage: Welches Versorgungsproblem im deutschen Gesundheitswesen wollen Sie lösen? Die Projektidee muss einen klaren Bezug zur Versorgungsrealität haben. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Idee in die Förderkriterien des Innovationsfonds passt und ob der G-BA vergleichbare Projekte bereits gefördert hat.

2. Konsortium aufbauen

Suchen Sie Partner, die sowohl fachlich als auch operativ zum Projekt passen. Klären Sie frühzeitig die Zusammenarbeit, Aufgabenverteilung und Kostenstruktur. Gerade bei erstmaligen Innovationsfonds-Anträgen lohnt es sich, erfahrene Partner einzubeziehen – ob Universitätskliniken, Institute oder erfahrene Evaluatoren.

3. Studiendesign entwickeln

Für Projekte der Neuen Versorgungsformen wird ein robustes Evaluationskonzept erwartet. Das kann eine randomisierte kontrollierte Studie (RCT) sein, aber auch andere Designs sind möglich – entscheidend ist die methodische Qualität und die Passung zum Forschungsgegenstand.

4. Antrag bzw. Skizze verfassen

Der Innovationsfonds-Antrag folgt einer vorgegebenen Gliederung. Achten Sie auf eine klare Darstellung des Versorgungsproblems, der Innovation, des Studiendesigns und der erwarteten Ergebnisse. Die Kalkulation muss nachvollziehbar und realistisch sein.

5. Anlagen zusammenstellen

Neben dem eigentlichen Antragstext sind verschiedene Anlagen erforderlich: Kosten- und Finanzierungspläne, Lebensläufe der Projektleitung und Kooperationserklärungen der beteiligten Krankenkassen. Die Anlagen machen einen erheblichen Teil der Arbeit aus und werden vom Expertenbeirat des Innovationsfonds geprüft.

6. Einreichung und Begutachtung

Die Einreichung erfolgt in der Regel über das elektronische Antragsportal des G-BA. Nach der Einreichung wird der Antrag von externen Gutachtern und dem Expertenbeirat bewertet. Im zweistufigen Verfahren erfolgt zunächst eine Bewertung der Skizze; bei positiver Einschätzung folgt die Einladung zum Vollantrag.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

Aus meiner Erfahrung mit über 25 Innovationsfonds-Projekten sehe ich bestimmte Fehler immer wieder. Der häufigste: Das Versorgungsproblem wird nicht konkret genug beschrieben. Gutachter wollen verstehen, warum genau dieses Projekt nötig ist – mit Daten, Belegen und einem klaren Bezug zur aktuellen Versorgungssituation.

Ein weiterer häufiger Stolperstein ist die unrealistische Zeitplanung. Gerade bei multizentrischen Projekten werden Rekrutierungszeiten und administrative Vorlaufzeiten regelmäßig unterschätzt. Und auch die Kalkulation birgt Fallstricke: Zu hohe Ansätze wirken unrealistisch, zu niedrige gefährden die Umsetzbarkeit.

Ausführlicher dazu: Die 7 häufigsten Fehler bei Innovationsfonds-Anträgen →

Zeitplanung: Wann anfangen?

Planen Sie für eine Antragsskizze mindestens drei bis vier Monate Vorlaufzeit ein. Für einen Vollantrag sollten Sie mit sechs Monaten rechnen – mehr, wenn das Konsortium noch aufgebaut werden muss oder das Studiendesign komplex ist.

Es geht auch mit deutlich weniger Vorlaufzeit – dann sollte allerdings eine externe Beratung oder ein professionelles Projektmanagement für den Antragsprozess einbezogen werden, um den engen Zeitrahmen realistisch abbilden zu können.

Unterschätzt wird oft der Abstimmungsaufwand: Zwischen den Partnern im Konsortium müssen Inhalte, Kosten und Zuständigkeiten abgestimmt werden. Das braucht Zeit – und klare Kommunikationsstrukturen.

Fristen 2026

NVF zweistufig lang: 21. April 2026 (Skizze) · NVF einstufig lang: 19. Mai 2026 · NVF einstufig kurz: laufend bis 31. Dezember 2026 · Versorgungsforschung: Förderbekanntmachung voraussichtlich am 19. Juni 2026, Einreichungsfrist voraussichtlich im Oktober 2026. Prüfen Sie die aktuellen Fristen und die aktuelle Förderbekanntmachung immer unter innovationsfonds.g-ba.de.

Häufige Fragen zum Innovationsfonds-Antrag

Brauche ich ein Ethikvotum für den Antrag?

Nein, ein Ethikvotum ist weder für die Skizze noch für den Vollantrag erforderlich. Es wird grundsätzlich erst nach der Bewilligung eingeholt – also vor dem tatsächlichen Projektstart. Allerdings sollte das Projekt von Anfang an ethisch vertretbar konzipiert sein und die ethischen Aspekte im Antrag adressiert werden.

Kann ich einen abgelehnten Antrag überarbeitet neu einreichen?

Ja, das ist möglich und sogar üblich. Viele heute erfolgreiche Innovationsfonds-Projekte wurden erst im zweiten oder dritten Anlauf bewilligt.

Wie hoch sind die Erfolgsquoten?

Das Antragsverfahren beim Innovationsfonds ist wettbewerblich – nicht jeder Antrag wird gefördert. Die konkreten Quoten variieren von Ausschreibung zu Ausschreibung. Ein gut aufbereiteter Antrag mit klarer Versorgungsherausforderung, schlüssigem Studiendesign und ausgewogenem Konsortium hat deutlich bessere Chancen.

Wer bezahlt die Antragstellung?

Die Kosten für die Antragstellung tragen die Konsortialpartner in der Regel selbst. Im zweistufigen Verfahren wird allerdings die Erstellung des Vollantrags nach positiver Skizzenbewertung vom Innovationsfonds finanziert – ein wesentlicher Vorteil.

Sie planen einen Innovationsfonds-Antrag?

Ob gezieltes Sparring zu Ihrem Antragsentwurf, konzeptionelle Mitarbeit an einzelnen Kapiteln oder die komplette Antragserstellung inkl. Anlagen und Kalkulation – ich unterstütze Konsortien flexibel und passgenau.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo Sie stehen und welche Unterstützung sinnvoll ist.