Innovationsfonds 2026: Zweistufig oder einstufig?
Dr. Lea-Sophie Borgmann · 5. Februar 2026 · 8 Min. Lesezeit
Seit 2024 stehen für Neue Versorgungsformen drei parallele Antragsverfahren zur Verfügung. Die Wahl des Verfahrens ist eine der ersten strategischen Entscheidungen, die Konsortien treffen müssen. Dieser Artikel hilft Ihnen dabei.
Update · August 2026
Ab 2027 gibt es bei den Neuen Versorgungsformen nur noch ein Verfahren. Infolge des vom Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes entfallen das zweistufige und das einstufig-kurze Verfahren. Es bleibt allein das einstufige Verfahren mit langer Laufzeit – in der Regel 36, in begründeten Ausnahmefällen maximal 48 Monate. Auch die ursprünglich für 2027 vorgesehene Rückkehr zu 200 Mio. Euro Fördervolumen entfällt voraussichtlich; es bleibt dauerhaft bei 100 Mio. Euro.
Der folgende Text beschreibt den Stand des Jahres 2026. Für Konsortien, die noch in einem laufenden zweistufigen Verfahren stecken, gilt er unverändert weiter.
Die drei Verfahren auf einen Blick
| Kriterium | Zweistufig lang | Einstufig lang | Einstufig kurz |
|---|---|---|---|
| Frist 2026 | 21. April (Skizze) | 19. Mai | Laufend bis 31.12. |
| Projektlaufzeit | Bis 48 Monate | Bis 48 Monate | Max. 24 Monate |
| Konzeptentwicklungsphase | Ja, bis zu 75.000 € | Nein | Nein |
| Vollantrags-Finanzierung | Ja | Nein | Nein |
| Initialer Aufwand | Geringer (Skizze) | Hoch (Vollantrag) | Mittel |
| Dauer bis Entscheidung | 12–18 Monate | 6–12 Monate | Variabel |
Zweistufiges Verfahren: Wann es passt
2026 ist das zweistufige Verfahren noch der Standardweg für die meisten Konsortien – ab 2027 steht es nicht mehr zur Verfügung. Sie reichen zunächst eine Antragsskizze ein, die kürzer und weniger detailliert als ein Vollantrag ist. Bei positiver Bewertung durch den Expertenbeirat werden Sie zur Vollantragstellung eingeladen.
Der wesentliche Vorteil: Die Erstellung des Vollantrags wird mit bis zu 75.000 Euro in der Konzeptentwicklungsphase finanziert – eine erhebliche Entlastung gerade für Konsortien, die zum ersten Mal einen Innovationsfonds-Antrag beim G-BA stellen. Zudem können Sie mit einer Skizze zunächst testen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich als förderwürdig eingeschätzt wird, bevor Sie den deutlich aufwändigeren Vollantrag ausarbeiten.
Das zweistufige Verfahren ist richtig für Sie, wenn:
- Ihre Projektidee vielversprechend, aber konzeptionell noch nicht bis ins letzte Detail ausgearbeitet ist
- Sie von der geförderten Konzeptentwicklungsphase (bis zu 75.000 €) profitieren wollen
- es Ihr erster Innovationsfonds-Antrag ist
- Ihr Konsortium noch nicht vollständig steht und Sie Zeit für den Aufbau brauchen
Einstufig lang: Für ausgereiftes Konzept
Im einstufig-langen Verfahren reichen Sie direkt einen Vollantrag ein – ohne vorherige Skizzenphase. Das spart Zeit, setzt aber voraus, dass Ihr Innovationsfonds-Projekt konzeptionell ausgereift ist. Vielleicht haben Sie bereits eine Vorstudie durchgeführt, der Ansatz wurde erfolgreich pilotiert, oder Sie reichen eine überarbeitete Version eines zuvor abgelehnten Antrags ein.
Das einstufig-lange Verfahren ist richtig für Sie, wenn:
- Ihr Projekt konzeptionell ausgereift ist und alle Partner feststehen
- Sie ein robustes Studiendesign haben und keine vorgeschaltete Konzeptentwicklungsphase benötigen
- Sie schneller zur Förderentscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses kommen wollen
Einstufig kurz: Für Projekte bis 24 Monate
Das 2024 eingeführte und ab 2027 entfallende einstufig-kurze Verfahren richtet sich an Projekte im Gesundheitswesen, die innerhalb von zwei Jahren valide Erkenntnisse liefern können: Machbarkeitsstudien, Pilotierungen, Projekte, die nicht die volle Komplexität einer RCT erfordern.
Der größte Vorteil: Sie können die Ausschreibung das ganze Jahr über nutzen und laufend einreichen. Es gibt keine feste Frist – Bewertung und Bewilligung laufen fortlaufend, bis das Jahresbudget ausgeschöpft ist.
Das einstufig-kurze Verfahren ist richtig für Sie, wenn:
- Ihr Projekt in 24 Monaten durchführbar ist
- es um eine Machbarkeitsstudie oder Pilotierung geht
- Sie ein überschaubares Budget benötigen
- Sie flexibel und unabhängig von festen Stichtagen einreichen wollen
Versorgungsforschung: Das eigenständige Verfahren
Neben den drei Verfahren für Neue Versorgungsformen gibt es das eigenständige Verfahren für Innovationsfonds-Projekte in der Versorgungsforschung. Dieses ist einstufig – Sie reichen also direkt einen Vollantrag ein. Die Förderbekanntmachungen für 2026 wurden am 19. Juni veröffentlicht; für den themenoffenen Bereich müssen die vollständigen Anträge bis zum 20. Oktober 2026, 12.00 Uhr, beim DLR Projektträger vorliegen. Für 2027 nennt der Innovationsausschuss vorläufig den 18. Juni 2027 für die Bekanntmachung und den 19. Oktober 2027 als Antragsfrist. Dieser Förderbereich bleibt von der Verfahrensreform unberührt. Versorgungsforschungsprojekte untersuchen die aktuelle Versorgungssituation und leiten Verbesserungsempfehlungen ab – ohne selbst eine neue Versorgungsform zu erproben.
Häufige Fehler bei der Verfahrenswahl
Der häufigste Fehler: Konsortien wählen das einstufige Verfahren, obwohl ihr Projekt dafür noch nicht reif genug ist. Ohne die vorgeschaltete Skizzenphase und die geförderte Konzeptentwicklung gehen Sie mit einem unfertigen Vollantrag ins Rennen – das senkt die Erfolgschancen erheblich.
Ab 2027 fällt diese Wahl weg – und damit auch das Sicherheitsnetz der Skizzenphase. Wer 2027 einreicht, muss von Anfang an einen vollständig ausgearbeiteten Antrag vorlegen, ohne die Zwischenrückmeldung des Expertenbeirats und ohne die bis zu 75.000 Euro für die Konzeptentwicklung. Die konzeptionelle Vorarbeit verschiebt sich damit nach vorn und muss aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Der zweithäufigste Fehler: Die Fristen werden unterschätzt. Zwischen der Entscheidung, einen Innovationsfonds-Antrag zu stellen, und der tatsächlichen Einreichung liegen mehrere Monate intensiver Arbeit. Wer erst wenige Wochen vor der Frist beginnt, wird selten einen überzeugenden Antrag abliefern.
Tipp
Wenn Sie unsicher sind, welches Verfahren zu Ihrem Projekt passt, kann ein kurzes Beratungsgespräch Klarheit schaffen. Oft reichen 30 Minuten, um die strategisch beste Option zu identifizieren.
Unsicher, welches Verfahren das richtige ist?
Die Wahl des Verfahrens ist eine der ersten strategischen Entscheidungen – und sie beeinflusst den gesamten Antragsprozess. Ich unterstütze Konsortien von der Verfahrenswahl über die inhaltliche Ausarbeitung bis zur kompletten Antragserstellung inkl. Anlagen und Kalkulation.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und welche Unterstützung sinnvoll ist.