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Innovationsfonds 2026: Zweistufig oder einstufig?

Dr. Lea-Sophie Borgmann · 5. Februar 2026 · 8 Min. Lesezeit

Seit 2024 stehen für Neue Versorgungsformen drei parallele Antragsverfahren zur Verfügung. Die Wahl des Verfahrens ist eine der ersten strategischen Entscheidungen, die Konsortien treffen müssen. Dieser Artikel hilft Ihnen dabei.

Die drei Verfahren auf einen Blick

Kriterium Zweistufig lang Einstufig lang Einstufig kurz
Frist 202621. April (Skizze)19. MaiLaufend bis 31.12.
ProjektlaufzeitBis 48 MonateBis 48 MonateMax. 24 Monate
KonzeptentwicklungsphaseJa, bis zu 75.000 €NeinNein
Vollantrags-FinanzierungJaNeinNein
Initialer AufwandGeringer (Skizze)Hoch (Vollantrag)Mittel
Dauer bis Entscheidung12–18 Monate6–12 MonateVariabel

Zweistufiges Verfahren: Wann es passt

Das zweistufige Verfahren ist nach wie vor der Standardweg für die meisten Konsortien. Sie reichen zunächst eine Antragsskizze ein, die kürzer und weniger detailliert als ein Vollantrag ist. Bei positiver Bewertung durch den Expertenbeirat werden Sie zur Vollantragstellung eingeladen.

Der wesentliche Vorteil: Die Erstellung des Vollantrags wird mit bis zu 75.000 Euro in der Konzeptentwicklungsphase finanziert – eine erhebliche Entlastung gerade für Konsortien, die zum ersten Mal einen Innovationsfonds-Antrag beim G-BA stellen. Zudem können Sie mit einer Skizze zunächst testen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich als förderwürdig eingeschätzt wird, bevor Sie den deutlich aufwändigeren Vollantrag ausarbeiten.

Das zweistufige Verfahren ist richtig für Sie, wenn:

  • Ihre Projektidee vielversprechend, aber konzeptionell noch nicht bis ins letzte Detail ausgearbeitet ist
  • Sie von der geförderten Konzeptentwicklungsphase (bis zu 75.000 €) profitieren wollen
  • es Ihr erster Innovationsfonds-Antrag ist
  • Ihr Konsortium noch nicht vollständig steht und Sie Zeit für den Aufbau brauchen

Einstufig lang: Für ausgereiftes Konzept

Im einstufig-langen Verfahren reichen Sie direkt einen Vollantrag ein – ohne vorherige Skizzenphase. Das spart Zeit, setzt aber voraus, dass Ihr Innovationsfonds-Projekt konzeptionell ausgereift ist. Vielleicht haben Sie bereits eine Vorstudie durchgeführt, der Ansatz wurde erfolgreich pilotiert, oder Sie reichen eine überarbeitete Version eines zuvor abgelehnten Antrags ein.

Das einstufig-lange Verfahren ist richtig für Sie, wenn:

  • Ihr Projekt konzeptionell ausgereift ist und alle Partner feststehen
  • Sie ein robustes Studiendesign haben und keine vorgeschaltete Konzeptentwicklungsphase benötigen
  • Sie schneller zur Förderentscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses kommen wollen

Einstufig kurz: Für Projekte bis 24 Monate

Das 2024 eingeführte einstufig-kurze Verfahren richtet sich an Projekte im Gesundheitswesen, die innerhalb von zwei Jahren valide Erkenntnisse liefern können: Machbarkeitsstudien, Pilotierungen, Projekte, die nicht die volle Komplexität einer RCT erfordern.

Der größte Vorteil: Sie können die Ausschreibung das ganze Jahr über nutzen und laufend einreichen. Es gibt keine feste Frist – Bewertung und Bewilligung laufen fortlaufend, bis das Jahresbudget ausgeschöpft ist.

Das einstufig-kurze Verfahren ist richtig für Sie, wenn:

  • Ihr Projekt in 24 Monaten durchführbar ist
  • es um eine Machbarkeitsstudie oder Pilotierung geht
  • Sie ein überschaubares Budget benötigen
  • Sie flexibel und unabhängig von festen Stichtagen einreichen wollen

Versorgungsforschung: Das eigenständige Verfahren

Neben den drei Verfahren für Neue Versorgungsformen gibt es das eigenständige Verfahren für Innovationsfonds-Projekte in der Versorgungsforschung. Dieses ist einstufig – Sie reichen also direkt einen Vollantrag ein. Die Förderbekanntmachungen für 2026 werden voraussichtlich am 19. Juni veröffentlicht, die Einreichungsfrist liegt erfahrungsgemäß im Oktober. Versorgungsforschungsprojekte untersuchen die aktuelle Versorgungssituation und leiten Verbesserungsempfehlungen ab – ohne selbst eine neue Versorgungsform zu erproben.

Häufige Fehler bei der Verfahrenswahl

Der häufigste Fehler: Konsortien wählen das einstufige Verfahren, obwohl ihr Projekt dafür noch nicht reif genug ist. Ohne die vorgeschaltete Skizzenphase und die geförderte Konzeptentwicklung gehen Sie mit einem unfertigen Vollantrag ins Rennen – das senkt die Erfolgschancen erheblich.

Der zweithäufigste Fehler: Die Fristen werden unterschätzt. Zwischen der Entscheidung, einen Innovationsfonds-Antrag zu stellen, und der tatsächlichen Einreichung liegen mehrere Monate intensiver Arbeit. Wer erst wenige Wochen vor der Frist beginnt, wird selten einen überzeugenden Antrag abliefern.

Tipp

Wenn Sie unsicher sind, welches Verfahren zu Ihrem Projekt passt, kann ein kurzes Beratungsgespräch Klarheit schaffen. Oft reichen 30 Minuten, um die strategisch beste Option zu identifizieren.

Unsicher, welches Verfahren das richtige ist?

Die Wahl des Verfahrens ist eine der ersten strategischen Entscheidungen – und sie beeinflusst den gesamten Antragsprozess. Ich unterstütze Konsortien von der Verfahrenswahl über die inhaltliche Ausarbeitung bis zur kompletten Antragserstellung inkl. Anlagen und Kalkulation.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und welche Unterstützung sinnvoll ist.