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Der Weg zum Innovationsfonds-Antrag – in sechs Schritten

Dr. Lea-Sophie Borgmann · 15. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit

Ein Innovationsfonds-Antrag scheitert selten an der Idee. Sondern am Weg dorthin. Hier sind die sechs Schritte von der Projektidee bis zur Bewilligung – und die Stellen, an denen es in der Praxis wirklich klemmt.

Viele Konsortien starten hochmotiviert in den Prozess und merken erst drei Wochen vor Frist, wie viel da eigentlich dranhängt. Dabei ist der Ablauf gut planbar – wenn man früh genug anfängt und weiß, wo die Stolperfallen liegen.

Der Weg zum Innovationsfonds-Antrag in sechs Schritten: Projektidee schärfen, Konsortium aufbauen, Studiendesign entwickeln, Antrag verfassen, Anlagen und Kalkulation, Einreichung und Begutachtung – bis zur Bewilligung.
Der Weg von der Idee bis zur Bewilligung – und wo ich unterstütze.

Die sechs Schritte

1. Projektidee schärfen. Welches Versorgungsproblem lösen Sie – konkret, mit Daten, mit klarem Bezug zur Versorgungsrealität? Prüfen Sie früh, ob die Idee in die Förderkriterien passt.

2. Konsortium aufbauen. Wer macht was? Konsortialführung, Versorgungspartner, wissenschaftliche Evaluation, ggf. Technologiepartner – Rollen, Kosten und Zuständigkeiten frühzeitig klären.

3. Studiendesign entwickeln. Ein robustes Evaluationskonzept, das zur Fragestellung passt – ob RCT oder ein anderes Design. Entscheidend sind methodische Qualität und Passung.

4. Antrag bzw. Skizze verfassen. Versorgungsproblem, Innovation, Studiendesign und erwartete Ergebnisse überzeugend und auf den Punkt darstellen – entlang der vorgegebenen Gliederung.

5. Anlagen & Kalkulation. Kosten- und Finanzierungspläne, Kooperationserklärungen der beteiligten Krankenkassen, Lebensläufe. Dieser Teil macht einen erheblichen Anteil der Arbeit aus.

6. Einreichung & Begutachtung. Einreichung über das elektronische Portal des DLR-Projektträgers; Bewertung durch externe Gutachter:innen und den Expertenbeirat. Danach: die Förderentscheidung.

Woran es wirklich liegt

Aus über 25 begleiteten Anträgen sage ich Ihnen: Was einen Antrag ausbremst, ist fast nie die Idee.

→ Der Zeitplan, den keiner ernst nimmt. Rekrutierungs- und Vorlaufzeiten werden regelmäßig unterschätzt.

→ Das Konsortium. Unklare Zuständigkeiten oder fehlende Partner sind einer der häufigsten Ablehnungsgründe – nicht der Inhalt, sondern die Umsetzbarkeit.

→ Die Anlagen. Kalkulation, Kooperationserklärungen, Lebensläufe – das ist die eigentliche Arbeit, nicht der schöne Fließtext.

Kurz gesagt: Der Antrag wird selten am Schreibtisch entschieden, sondern in der Vorbereitung. Wer früh anfängt und sauber abstimmt, hat die deutlich besseren Karten.

Wann sollten Sie anfangen?

Für eine Antragsskizze sollten Sie mindestens drei bis vier Monate Vorlauf einplanen, für einen Vollantrag eher sechs – mehr, wenn das Konsortium noch aufgebaut werden muss oder das Studiendesign komplex ist. Unterschätzt wird vor allem der Abstimmungsaufwand zwischen den Partnern: Inhalte, Kosten und Zuständigkeiten brauchen Zeit und klare Kommunikationsstrukturen.

Aktuell

Welche Themen 2026 konkret gefördert werden und welche Frist gilt, lesen Sie hier: Versorgungsforschung 2026: Die vier Themenfelder

Quellen: Innovationsausschuss beim G-BA, Förderbekanntmachungen und Verfahrensübersicht; eigene Praxis aus der Begleitung von Innovationsfonds-Konsortien. Aktuelle Fristen unter innovationsfonds.g-ba.de.

Wo stehen Sie gerade im Prozess?

Ob gezieltes Sparring zu Ihrem Antragsentwurf, konzeptionelle Mitarbeit an einzelnen Kapiteln oder die komplette Antragserstellung inklusive Anlagen und Kalkulation – ich begleite Konsortien flexibel durch genau diesen Weg.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und welche Unterstützung sinnvoll ist.

Dr. Lea-Sophie Borgmann

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